Von Hessen-Kassel beanspruchtes Jurisdiktionsrecht über die Juden in Schlangenbad

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 1826  
Laufzeit / Datum
1756 November 23 – 1757 April 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Die hessen-rotenburgische Kanzlei überschickt der Regierung in Kassel eine Auflistung aller gegen die mit Hessen-Rotenburg geschlossenen Verträge begangenen Kasseler Verstöße. Darunter wird unter Punkt 9 aufgeführt, dass unstreitig der Kasseler Landgraf das Schlangenbad von einem Privatmann gekauft habe, dieses aber ebenso unstreitig nach wie vor der hessen-rotenburgischen Jurisdiktion unterworfene sei. Seither habe der Kasseler Landgraf eine Menge Leute, Juden und Christen, in Schlangenbad angesiedelt, die mit dem Bad gar nichts zu tun hätten, sondern sich vom bürgerlichen Handel und Wandel nährten. Diese suchte er, aller Proteste des Amtmanns zu Hohenstein unerachtet, der hessen-rotenburgischen Jurisdiktion zu entziehen.
In der Kasseler Antwort vom 2. April 1757 heißt es zu diesem Punkt, dass man Hessen-Rotenburg keinesfalls die Jurisdiktion über vom Kasseler Landgrafen als dem Besitzer des Bades nur zur Förderung von Bad und Brunnen und zur Bequemlichkeit der Kurgäste nach Schlangenbad geholten Christen und Juden zugestehen werde. Es haben auch daher die auf dem Schlangenbaad wohnhafte Juden niemahls fürstl[ich] rotenburgische Schutzbriefe angenommen, sondern in alleinigem fürstl[ich] heß[ischem] Schutz gestanden und gleich den Christen seien sie von den Rotenburger Beamten stets nur als mediante requisitione zitiert worden.

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 657.

Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Von Hessen-Kassel beanspruchtes Jurisdiktionsrecht über die Juden in Schlangenbad“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14701_von-hessen-kassel-beanspruchtes-jurisdiktionsrecht-ueber-die-juden-in-schlangenbad> (aufgerufen am 25.11.2025)

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