Judenschutzgeld und Abgaben in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 695  
Laufzeit / Datum
1750 Januar 12 – August 9
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 12. Januar 1750 wenden sich die Judenvorsteher der Niedergrafschaft Katzenelnbogen Feist Seligmann zu Laufenselden, Süßmann Hertz und Joseph Jacob Hertz mit der Bitte an Landgraf Christian von Hessen-Rotenburg-Eschwege, die vor Kurzem neu aufgenommenen Juden Beer Marx von Weissenau, Heyum Feist und Juda Jockel von Langenschwalbach und Jacob David zu Roth, deren Schutzgeldzahlungen deutlich erhöht wurden, bei dem bisher üblichen Schutzgeld von 4 Rtl. jährlich zu belassen. Laut Dorsualvermerk vom 19. Januar lehnt der Landgraf das Gesuch ab mit der Begründung, die Niedergrafschaft sei mit Juden fast übersetzet. Wer das Schutzgeld nicht zahlen könne oder wolle, könne sein Aufnahmegesuch ja zurückziehen.

Ausfertigung

mit Präsentatum und Dorsualvermerk vom 19. Januar 1750

Ausstellungsort

St. Goar

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 621.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Judenschutzgeld und Abgaben in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14667_judenschutzgeld-und-abgaben-in-der-niedergrafschaft-katzenelnbogen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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