Abzugsgeld von jüdischem Hochzeitsgut
Stückangaben
Regest
Aufgrund von Beschwerden der hessischen judenschaftlichen Vorsteher wegen des vom Hochzeitsgut einer Tochter des Juden zu Schmalkalden verlangten Abzugsgeldes teilt die Regierung Kassel dem Oberrentmeister zu Schmalkalden mit, dass denen Rechten gemäß von den Ehesteuern und Dotalibus einiges Abzugsgeld mit Fug nicht praetendirt werden kann. Also sei der Supplikant mit dieser Abgabe zu verschonen. Damit aber kein Unterschleif vorgehen kann, habe er darauf zu sehen, daß dasjenige, was er seiner Tochter mitgegeben nichts anderst als Mitgifft seye und sich das auch von dem Juden versichern zu lassen.
Ausfertigung
Abschrift mit Präsentatum vom 14. August 1747
Ausstellungsort
Kassel
Archivangaben
Altsignatur
70 Hofkanzlei Rotenburg F IV Nr. 44-68
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 513.
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abzugsgeld von jüdischem Hochzeitsgut“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14559_abzugsgeld-von-juedischem-hochzeitsgut> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14559