Amtshilfe für die Juden zu Abterode bei der Eintreibung von Außenständen

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 598  
Laufzeit / Datum
1665 Mai 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag anlässlich der Landesvisitation durch den Rotenburger Kanzleidirektor

Regest

Auf die Bitte der Juden zu Abterode um Amtshilfe bei der Eintreibung ihrer Außenstände werden die Beamten zu Eschwege angewiesen, den Juden weniger nicht den Christen auff behöriges Anruffen in Schuld- und andern Sachen die ohnparteysche Justitz zu administriren und wie rechtens, auch landbräuchlich durch Execution zu dem Ihrigen zu verhelffen. Was aber die Geldzinße belanget, haben selbige sich in Adjudicatione deren der dieserthalb außgelaßener landesfürstlicher Casselischer Verordenung gemäß zu verhalten und darüber nichts zu gestatten.
Auf das Gesuch wegen der jüdischen Zeremonialgerechtigkeit wird entschieden, dass es billig sei, dem Wunsch der judenschaftlichen Vorsteher, sofern dieser nicht den landesherrlichen Interessen und der Anerkennung der nachgeordneten Beamten nachteilig ist, stattzugeben. Alß haben Oberschultheiß, Renthmeister und Amptsschultheiß, auch andere dießes Ampts Bediente ihnen, Vorstehern, auff solche Fälle und Begegnußen die hülffliche Hand zu bieten.

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 470.

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Amtshilfe für die Juden zu Abterode bei der Eintreibung von Außenständen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14516_amtshilfe-fuer-die-juden-zu-abterode-bei-der-eintreibung-von-aussenstaenden> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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