Streit zwischen der jüdischen Gemeinde zu Abterode und Jeremias Katz ebenda
Stückangaben
Regest
Erklärung der hessischen Judenvorsteher Abraham Goldschmidt zu Witzenhausen, Abraham Goldschmidt zu Kassel, Herz zu Kirchhain, Phoebus zu Gemünden, Salomon zu Kassel und Herz zu Kassel über die Gründe für die Bestrafung des Jeremias zu Abterode durch die Vorsteher.
1. Seinetwegen mussten auf Kosten der Judenschaft Briefe und Botschaften nach Abterode, Kassel und Melsungen gesandt und Juden aus fernen Orten vorgeladen werden.
2. Der verstorbene Rabbiner hat ihn wegen Entheiligung der jüdischen Feiertage und mutwilligen Versäumens und Verunehrung der Gottesdienste für einen Wiederspänstigen ausgeruffen. In diesem Stand ist er über zwei Monate geblieben, ohne sich jemals entschuldigen zu wollen oder zu können.
3. Innerhalb der Judenschule wie auch außerhalb auf Gassen und Straßen hat er sich mit bösen und unnützen Worten über den Rabbiner und die Judenvorsteher geäußert
4. Obwohl derjenige, so unter unß vor einen Wiederspänstigen erkant und außgeruffen worden, sich in unsere Schuhl nicht für die Zehn Gebott Gottes stellen darff sondern sich deren enthalten muß, so hat sich doch Jeremias an unserm verflossenen Pfingstage mit Gewalt vor die Zehn Gebote gestellt.
5. Einer Ladung der Judenvorsteher zu einem Tag nach Melsungen sei er nicht nachgekommen.
6. Die Judenvorsteher haben ihn angewiesen, daß er Gott den Almächtigen, wie ihm nach jüdischen Ceremonien werde vorgeschrieben werden, umb Verzeihung bitten und binnen 2 Monadt Zeit nicht für die Zehn Gebott Gottes tretten noch beruffen werden sollte.
7. Ihm wurde auferlegt 9 Fasttage zu fasten und zwar jede Woche montags und donnerstags, wobei die ersten drei Fasttage unbedingt einzuhalten seien. Die anderen Tage aber könne er nach Belieben durch eine Spende von je ¼ Pfund Wachs an den Gotteskasten ablösen.
Für den Fall, dass er sich ungerecht behandelt gefühlt haben sollte, sei ihm gestattet worden, seine Sache durch drei unparteiische Juden vertreten zu lassen und gegebenenfalls gegen eine den Vorstehern zu leistende Kaution von 20 Rtl. vor einen unparteiischen Rabbiner zu bringen. Sollte Jeremias dem erteilten Bescheid nicht innerhalb von 14 Tagen nachkommen, sollte ihm kein Jude schlachten oder geschächtetes Fleisch zukommen lassen und er abermals zum Widerspenstigen erklärt werden und alle 24 Stunden mit einem Ort eines Rtl. gebüßt werden, wovon die Hälfte der Landesherrschaft die andere Hälfte der Judenschaft zufallen soll. Nicht bestraft werden sollen hierbei Schlägereien und Scheltworte, deren Aburteilung den landgräflichen Beamten zusteht.
Ausfertigung
Beilage zum Protokoll anlässlich der Landesvisitation durch den Rotenburger Kanzleidirektor
Ausstellungsort
Melsungen
Archivangaben
Altsignatur
A II Nr. 1-27
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 462.
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Streit zwischen der jüdischen Gemeinde zu Abterode und Jeremias Katz ebenda“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14508_streit-zwischen-der-juedischen-gemeinde-zu-abterode-und-jeremias-katz-ebenda> (aufgerufen am 25.11.2025)
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