Zollzahlungen von Juden zu Wanfried

HStAM 71 Hessen-Rotenburgische Rentkammer Nr. 10  
Laufzeit / Datum
1643
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Rechnungseinträge

Regest

Laut Eintrag in der Wanfrieder Zollrechnung vom 30. [März] zahlt Jakob Kolmbach aus der Stuhl für Judengut den doppelten Zoll. Am 17. April findet sich der Eintrag: 12 Säcke alte Federn, seind einem Juden, darvon doppel Zoll endricht […] noch 2 Faße, ist auch Judengut, darvon doppel Zoll endricht […] Unterm 20. April wird von 21 Säcken alte Federn, die einem Juden gehören, ebenfalls doppelter Zoll gezahlt. Doppelter Zoll muss auch von 31/2 Zentnern Glockenguet, die einem Juden gehören, entrichtet werden. Außerdem werden Einnahmen von Juden für Leinengarn notiert.

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 426.

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zollzahlungen von Juden zu Wanfried“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14472_zollzahlungen-von-juden-zu-wanfried> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14472