Jüdischer Religionsunterricht in der Kultusgemeinde Meudt, 1849-1865

HHStAW 243 Nr. 923  
Laufzeit / Datum
1849-1865
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Auseinandersetzungen zwischen der jüdischen Kultusgemeinde und der Zivilgemeinde Meudt um die Benutzung der Elementarschule für den jüdischen Religionsunterricht

Enthält u.a.

  • Verbot der seit 1843 üblichen Abhaltung des jüdischen Religionsunterrichts im Gebäude der Elementarschule durch den bürgerlichen Gemeindevorstand unter Berufung auf Raumnot, Sonntagsruhestörung, fehlende Beiträge der Juden zu den Unterhaltskosten, ungeachtet der bürgerlichen Gleichberechtigung und des Generalreskripts von 1842 über die Gestattung des jüdischen Religionsunterrichts in den Elementarschulen, 1849
  • Beschwerde der Juden wegen mangelnder Toleranz ihrer Mitbürger unter Verweis auf bessere Verhältnisse in Limburg und Idstein, 1856
  • Entscheidung der Landesregierung zuungunsten der Juden, 1857; trotzdem Weiterführung der Streitigkeiten
  • Beschwerde des Pfarrers gegen das verderbende Verhalten der "frechen Judenbuben", 1864

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Jüdischer Religionsunterricht in der Kultusgemeinde Meudt, 1849-1865“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/1430_juedischer-religionsunterricht-in-der-kultusgemeinde-meudt-1849-1865> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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