Jüdischer Religionsunterricht in der Kultusgemeinde Meudt, 1849-1865
HHStAW 243 Nr. 923
Laufzeit / Datum
1849-1865 Bearbeitung
Hartmut HeinemannStückangaben
Regest
Auseinandersetzungen zwischen der jüdischen Kultusgemeinde und der Zivilgemeinde Meudt um die Benutzung der Elementarschule für den jüdischen Religionsunterricht
Enthält u.a.
- Verbot der seit 1843 üblichen Abhaltung des jüdischen Religionsunterrichts im Gebäude der Elementarschule durch den bürgerlichen Gemeindevorstand unter Berufung auf Raumnot, Sonntagsruhestörung, fehlende Beiträge der Juden zu den Unterhaltskosten, ungeachtet der bürgerlichen Gleichberechtigung und des Generalreskripts von 1842 über die Gestattung des jüdischen Religionsunterrichts in den Elementarschulen, 1849
- Beschwerde der Juden wegen mangelnder Toleranz ihrer Mitbürger unter Verweis auf bessere Verhältnisse in Limburg und Idstein, 1856
- Entscheidung der Landesregierung zuungunsten der Juden, 1857; trotzdem Weiterführung der Streitigkeiten
- Beschwerde des Pfarrers gegen das verderbende Verhalten der "frechen Judenbuben", 1864
Archivangaben
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Jüdischer Religionsunterricht in der Kultusgemeinde Meudt, 1849-1865“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/1430_juedischer-religionsunterricht-in-der-kultusgemeinde-meudt-1849-1865> (aufgerufen am 25.11.2025)
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