Aufnahme und Schutzgeld der Juden zu Rieneck
HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 5608
Laufzeit / Datum
(1569 August 5-September 10) Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest
Judenschutzgeld – Anno 1569 hat der Mayntz[ische] Ambt[mann] Philipp von Dienheim auß Befehl des Churfursten einen Juden in Rien[eck] ohne Vorwisßen Hanau angenommen, woruf an Seiten Han[au] zu Erhaltung dero Gemeinschaften Recht auch einen Juden nahmens Mosch von Sunter angenommen undt in das Obertheil gesezt. Es hat aber der mayntzische Amtm[ann] den 5ten Augusti mehrbesagten Juden daselbst nicht dulten wollen, sondern in daß Gefengnuß gelegt. Den Burgern aber, so ihme daß Hauß verlehnet, ohnerachtet er ein han[auischer] Leibeigener, zu einer Straf von 10 fl. anhalten lasßen, deßwegen Hanau ein Mandat auf die Costitution der Pfandung den 19ten 7tembris 1569 außgebracht.
Weitere Angaben
Punkt 44; vgl. auch das Konzept HStAMarburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 5762, S. 8
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 144.
Indizes
Orte
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme und Schutzgeld der Juden zu Rieneck“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14189_aufnahme-und-schutzgeld-der-juden-zu-rieneck> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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