Alleiniger Anspruch des Johann Brendel von Homburg an den Juden auf seinem Zinsgut zu Oberstedten
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Regest
Graf Balthasar von Hanau teilt seinem Schultheißen zu Homburg mit, dass Johann Brendel von Homburg, Burggraf zu Friedberg, sich bei ihm beklagt hat, wegen eines Juden, den er auf seinen Zinsgütern zu Oberstedten sitzen hat. Von dem verlangt sein Vetter Johann Brendel d. J. ebenfalls Zins, obwohl der Jude doch nur auf seinem, Johanns d. Ä., Eigen sitzt. Er hat daher Graf Balthasar gebeten, Johann d. J., dem es freisteht, auf seinem Gutsteil ebenfalls einen Juden anzusetzen, zu veranlassen, seinen Juden unangefochten zu lassen.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 40.
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Alleiniger Anspruch des Johann Brendel von Homburg an den Juden auf seinem Zinsgut zu Oberstedten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14084_alleiniger-anspruch-des-johann-brendel-von-homburg-an-den-juden-auf-seinem-zinsgut-zu-oberstedten> (aufgerufen am 25.11.2025)
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