Klage des Amtmanns zu Altenhaßlau gegen den Orber Bürger Kolb wegen Misshandlung eines Judens
HStAM 81 Hanauer Regierung Nr. C/102
Laufzeit / Datum
[1. Viertel 16. Jh.] Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest
Des Amptmans [zu Altenhaßlau] clage
Seine Frau hat ihm in seinen Geschäften einen Juden, der ist mein und sitzt in dem Mein, nach Gelnhausen geschickt, wo dieser ihn nicht gefunden hat und darauf zu ihm nach Orb gekommen ist. Ein Orber Bürger namens Kolb hat dem Amtmann geklagt, der Jude habe ihm einen Buben mit dem Pferd gestoßen, hat den Juden gepfändet und ihm fast getrawet. Der Amtmann hat geantwortet, habe der Jude ihm Schaden getan, so solle er Abtrag tun, womit der Jude auch einverstanden war. Darauf habe er selbst zu seinem Herrn nach Hanau reiten müssen. Weil aber der Kläger sich an dem Anerbieten des Juden nicht habe genügen lassen wollen, sunder sein Mutwillen mit im hadt wollen dryben, hat der Jude den Amtmann um Geleit gebeten und es auch erhalten. Doch nachdem der Amtmann fortgeritten war, hat der Kläger ein Mortgeschrey uber den Juden erhoben und die Bürger aufgebracht, den Juden verwundet und hart geschlagen und ihn in den Turm gelegt, obwohl der Büttel und andere ihn angeschrieen haben, der Jude hätte Geleit, hat sich keiner daran gekehrt, sunder vil verechtlich Wort getriben.
Seine Frau hat ihm in seinen Geschäften einen Juden, der ist mein und sitzt in dem Mein, nach Gelnhausen geschickt, wo dieser ihn nicht gefunden hat und darauf zu ihm nach Orb gekommen ist. Ein Orber Bürger namens Kolb hat dem Amtmann geklagt, der Jude habe ihm einen Buben mit dem Pferd gestoßen, hat den Juden gepfändet und ihm fast getrawet. Der Amtmann hat geantwortet, habe der Jude ihm Schaden getan, so solle er Abtrag tun, womit der Jude auch einverstanden war. Darauf habe er selbst zu seinem Herrn nach Hanau reiten müssen. Weil aber der Kläger sich an dem Anerbieten des Juden nicht habe genügen lassen wollen, sunder sein Mutwillen mit im hadt wollen dryben, hat der Jude den Amtmann um Geleit gebeten und es auch erhalten. Doch nachdem der Amtmann fortgeritten war, hat der Kläger ein Mortgeschrey uber den Juden erhoben und die Bürger aufgebracht, den Juden verwundet und hart geschlagen und ihn in den Turm gelegt, obwohl der Büttel und andere ihn angeschrieen haben, der Jude hätte Geleit, hat sich keiner daran gekehrt, sunder vil verechtlich Wort getriben.
Ausfertigung
Papier
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 29.
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Orte
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Amtmanns zu Altenhaßlau gegen den Orber Bürger Kolb wegen Misshandlung eines Judens“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14073_klage-des-amtmanns-zu-altenhasslau-gegen-den-orber-buerger-kolb-wegen-misshandlung-eines-judens> (aufgerufen am 25.11.2025)
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