Juden zu Rückingen als Märker des Langendiebacher Waldes
Stückangaben
Regest-Typ
Kanzleiniederschrift
Regest
Verhandlung zwischen den Vertretern der Grafen von Isenburg und den Ganerben von Rückingen zur Schlichtung der Irrungen wegen des Langendiebacher Waldes. Dabei erklären die Langendiebacher unter anderem, dass sie die Juden für Märker halten. Dagegen sagen die Ganerben zu Rückingen, die Juden säßen in ihrer Gemeinde zu Leihe und Diensten und würden auch mit Holz versehen.
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 6.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Juden zu Rückingen als Märker des Langendiebacher Waldes“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14049_juden-zu-rueckingen-als-maerker-des-langendiebacher-waldes> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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