Polizei-und Gerichtsordnung des Großprior Heitersheim, daß keine Verträge mit Juden abgeschlossen werden sollen
Stückangaben
Regest
Johann Friedrich [Hund v. Saulheim], Großprior [der Johanniterkommende] zu Heitersheim, gibt dem Johanniterorden in Deutschland eine Ordnung, enthaltend eine Polizeiordnung und eine Gerichtsordnung. In ersterer wird u. a. bestimmt, daß mit den Juden keinerlei Verträge abgeschlossen werden sollen.
Art
Abschrift (gleichz.), Pap.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Polizei-und Gerichtsordnung des Großprior Heitersheim, daß keine Verträge mit Juden abgeschlossen werden sollen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13775_polizei-und-gerichtsordnung-des-grossprior-heitersheim-dass-keine-vertraege-mit-juden-abgeschlossen-werden-sollen> (aufgerufen am 27.11.2025)
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