Polizei-und Gerichtsordnung des Großprior Heitersheim, daß keine Verträge mit Juden abgeschlossen werden sollen

HStAD C 1 B Nr. 63 Bl. 38  
Laufzeit / Datum
1620
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Johann Friedrich [Hund v. Saulheim], Großprior [der Johanniterkommende] zu Heitersheim, gibt dem Johanniterorden in Deutschland eine Ordnung, enthaltend eine Polizeiordnung und eine Gerichtsordnung. In ersterer wird u. a. bestimmt, daß mit den Juden keinerlei Verträge abgeschlossen werden sollen.

Art

Abschrift (gleichz.), Pap.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Polizei-und Gerichtsordnung des Großprior Heitersheim, daß keine Verträge mit Juden abgeschlossen werden sollen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13775_polizei-und-gerichtsordnung-des-grossprior-heitersheim-dass-keine-vertraege-mit-juden-abgeschlossen-werden-sollen> (aufgerufen am 27.11.2025)

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