Dekret auf Eingaben der Judenschaft zu Frankfurt über die Vollstreckung ihrer Schuldforderungen an kurmainzische Untertanen

HStAD C 1 A Nr. 75 Bl. 65-67  
Laufzeit / Datum
1605 August 12
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Johann Schweikhard von Mainz bekundet die Verkündung eines Dekrets auf Eingaben der Judenschaft zu Frankfurt über die Vollstreckung aus ihren Schuldforderungen an kurmainzische Untertanen im Bereich des Erzstifts sowie in den Herrschaften Königstein, Höchst, Hofheim, Steinheim, im Rheingau, zu Rieneck und Lohr. Danach wird festgelegt, daß die Judenschaft "interimsweise" einen jährlichen Zins von 7 Gulden je 100 Gulden nehmen darf. Die Schulden dürfen in angegebener Weise eingetrieben und Verträge dürfen in angegebenem Inhalt abgeschlossen werden.

Art

Abschrift (18. Jh.), Pap.

Ausstellungsort

Mainz

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Dekret auf Eingaben der Judenschaft zu Frankfurt über die Vollstreckung ihrer Schuldforderungen an kurmainzische Untertanen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13706_dekret-auf-eingaben-der-judenschaft-zu-frankfurt-ueber-die-vollstreckung-ihrer-schuldforderungen-an-kurmainzische-untertanen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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