Dekret auf Eingaben der Judenschaft zu Frankfurt über die Vollstreckung ihrer Schuldforderungen an kurmainzische Untertanen
Stückangaben
Regest
Erzbischof Johann Schweikhard von Mainz bekundet die Verkündung eines Dekrets auf Eingaben der Judenschaft zu Frankfurt über die Vollstreckung aus ihren Schuldforderungen an kurmainzische Untertanen im Bereich des Erzstifts sowie in den Herrschaften Königstein, Höchst, Hofheim, Steinheim, im Rheingau, zu Rieneck und Lohr. Danach wird festgelegt, daß die Judenschaft "interimsweise" einen jährlichen Zins von 7 Gulden je 100 Gulden nehmen darf. Die Schulden dürfen in angegebener Weise eingetrieben und Verträge dürfen in angegebenem Inhalt abgeschlossen werden.
Art
Abschrift (18. Jh.), Pap.
Ausstellungsort
Mainz
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Druck
Schaab, Geschichte der Juden, S. 196-201
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Dekret auf Eingaben der Judenschaft zu Frankfurt über die Vollstreckung ihrer Schuldforderungen an kurmainzische Untertanen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13706_dekret-auf-eingaben-der-judenschaft-zu-frankfurt-ueber-die-vollstreckung-ihrer-schuldforderungen-an-kurmainzische-untertanen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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