Landgraf Georg antwortet, dass die Geleitsreiter die Juden ohne Vorwissen durch die hessische Obrigkeit geführt haben
Stückangaben
Regest
Landgraf Georg I. v. Hessen an Kurfürst Friedrich IV. v. d. Pfalz: Teilt in Beantwortung des Schreibens vom 2. März mit, daß die kurpfälzischen Geleitsreiter die betreffenden Juden [aus Ratingen, Reifferscheid und Heusenstamm] ohne sein Vorwissen durch hessische Obrigkeit geführt haben. Dies widerspreche den Geleitsverträgen, insbesondere den zuletzt am 14. Januar 1572 und am 15. April 1575 in Heidelberg abgeschlossenen Verträgen mit Kurfürst Friedrich und dessen Erklärung vom 2. Februar 1573. Etwaige Ansprüche sollen danach vor den Schultheißen zu Arheilgen, in dessen Bereich die Juden gefangengenommen worden waren, gebracht werden.
Art
Entwurf, Pap.
Ausstellungsort
Darmstadt
Weitere Angaben
Vgl. den Vertrag vom 15. Februar (nicht April!) 1575, E1K Nr. 359/1
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landgraf Georg antwortet, dass die Geleitsreiter die Juden ohne Vorwissen durch die hessische Obrigkeit geführt haben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13658_landgraf-georg-antwortet-dass-die-geleitsreiter-die-juden-ohne-vorwissen-durch-die-hessische-obrigkeit-gefuehrt-haben> (aufgerufen am 25.11.2025)
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