Beschwerde des Landgrafen v. Hessen über die ungerechtfertigte Gefangennahme der fünf Juden

HStAD E 14 B Nr. 70/5 Bl. 58-61  
Laufzeit / Datum
1593 Juli 23
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Landgraf Georg I. v. Hessen an den Burggrafen zu Starkenburg [Wolf Dietrich v. Mörlen gen. Böhm]: Beschwert sich über die ungerechtfertigte Gefangennahme von fünf Juden [aus Ratingen, Reifferscheid und Heusenstamm]. Von der von Frankfurt nach Bensheim reichenden kurpfälzischen Geleitsgerechtigkeit sei das Dorf Arheilgen nicht betroffen, so daß die gen. Juden in der dortigen Herberge nicht haben gefangengenommen werden dürfen. Sofern er Ansprüche an die Juden hätte, sollen diese nicht durch Gewalt, sondern entsprechend dem mit Kurfürst Friedrich abgeschlossenen Geleitsvertrag bei dem hessischen Schultheißen in Arheilgen vorgebracht werden. Er bittet daher um Einhaltung der Verträge.

Art

Entwurf, Pap.

Ausstellungsort

Darmstadt

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Beschwerde des Landgrafen v. Hessen über die ungerechtfertigte Gefangennahme der fünf Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13653_beschwerde-des-landgrafen-v-hessen-ueber-die-ungerechtfertigte-gefangennahme-der-fuenf-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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