Kaiserlich mitgeteilte Privilegien für die Judenschaft in der Reichsstadt Frankfurt

HStAD A 14 Nr. 460  
Laufzeit / Datum
1582 Juli 27
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Kaiser Rudolf II. bekundet, daß er der in der Reichsstadt Frankfurt ansässigen gemeinen Judenschaft die in vollem Wortlaut mitgeteilten Privilegien Kaiser Karls V. von 1551 Mai 26 (Nr. 1310) und 1570 Dezember 6 (Nr. 1441), wonach diese insbesondere bei Geschäftsabschlüssen innerhalb und außerhalb der Messen nach Treu und Glauben vorgehen können und nicht an die engen Vorschriften der Reichspolizeiordnung von 1548 gebunden sind, bestätigt. Zugleich hat er allen Ständen des Reiches bei Strafe der im Privileg Karls V. festgesetzten Geldsumme geboten, diese Privilegien beachten zu wollen.

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

Augsburg

Weitere Angaben

Kopie der Abschrift (Druck) aus dem Lehrbuch des Kammergerichtsnotars Simon Günther, S. 247-270 (Pap., 1620)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kaiserlich mitgeteilte Privilegien für die Judenschaft in der Reichsstadt Frankfurt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13588_kaiserlich-mitgeteilte-privilegien-fuer-die-judenschaft-in-der-reichsstadt-frankfurt> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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