Kaiserlich mitgeteilte Privilegien für die Judenschaft in der Reichsstadt Frankfurt
Stückangaben
Regest
Kaiser Rudolf II. bekundet, daß er der in der Reichsstadt Frankfurt ansässigen gemeinen Judenschaft die in vollem Wortlaut mitgeteilten Privilegien Kaiser Karls V. von 1551 Mai 26 (Nr. 1310) und 1570 Dezember 6 (Nr. 1441), wonach diese insbesondere bei Geschäftsabschlüssen innerhalb und außerhalb der Messen nach Treu und Glauben vorgehen können und nicht an die engen Vorschriften der Reichspolizeiordnung von 1548 gebunden sind, bestätigt. Zugleich hat er allen Ständen des Reiches bei Strafe der im Privileg Karls V. festgesetzten Geldsumme geboten, diese Privilegien beachten zu wollen.
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Augsburg
Weitere Angaben
Kopie der Abschrift (Druck) aus dem Lehrbuch des Kammergerichtsnotars Simon Günther, S. 247-270 (Pap., 1620)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiserlich mitgeteilte Privilegien für die Judenschaft in der Reichsstadt Frankfurt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13588_kaiserlich-mitgeteilte-privilegien-fuer-die-judenschaft-in-der-reichsstadt-frankfurt> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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