Antwort der Stadt Frankfurt, dass der Jude nicht im hessischen Geleit geschädigt wurde

HStAD E 9 Nr. 58/1 Bl. 3-3v  
Laufzeit / Datum
1579 April 12
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Die Stadt Frankfurt an Helwig Gieß, Geleitshauptmann zu Rosbach: Antwortet auf dessen Schreiben vom 11. April (Nr. 1497) und weist darauf hin, daß der Jude in ihrer eigenen Gemarkung, nicht im hessischen Geleit, geschädigt worden sei. Derjenige, der den Juden geschlagen habe, sei selbst an Leib und Gut von diesem geschädigt worden. Sie will daher, daß dieser Streit gütlich zu Ende gebracht werde.

Art

Entwurf, Pap.

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Antwort der Stadt Frankfurt, dass der Jude nicht im hessischen Geleit geschädigt wurde“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13569_antwort-der-stadt-frankfurt-dass-der-jude-nicht-im-hessischen-geleit-geschaedigt-wurde> (aufgerufen am 26.11.2025)

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