Antwort der Stadt Frankfurt, dass der Jude nicht im hessischen Geleit geschädigt wurde
Stückangaben
Regest
Die Stadt Frankfurt an Helwig Gieß, Geleitshauptmann zu Rosbach: Antwortet auf dessen Schreiben vom 11. April (Nr. 1497) und weist darauf hin, daß der Jude in ihrer eigenen Gemarkung, nicht im hessischen Geleit, geschädigt worden sei. Derjenige, der den Juden geschlagen habe, sei selbst an Leib und Gut von diesem geschädigt worden. Sie will daher, daß dieser Streit gütlich zu Ende gebracht werde.
Art
Entwurf, Pap.
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Antwort der Stadt Frankfurt, dass der Jude nicht im hessischen Geleit geschädigt wurde“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13569_antwort-der-stadt-frankfurt-dass-der-jude-nicht-im-hessischen-geleit-geschaedigt-wurde> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13569