Gefangennahme, Strafzahlung und Urfehde von sechs Juden zu Münzenberg
Stückangaben
Regest
Die Juden Lew, Israel, Mertgen der Reiche, Gutmann, Meyer und Schienele, wohnhaft zu Münzenberg, alle namens der "gemein Jüdischeit" zu Münzenberg, bekunden, daß die Grafen Philipp d. A. v. Hanau-Lichtenberg und Johann v. Nassau-Diez namens der Herrschaft Hanau-Münzenberg sie in der Stadt Münzenberg aufgenommen haben mit der Maßgabe, daß sie keinem anderen Mitherrn, sondern nur der Herrschaft Hanau unterstehen sollen, der die Judenschaft vom Röm. Reich her lehnweise zusteht. Dennoch aber haben sie anderen Mitherrn im vergangenen Jahr Bede geleistet, weswegen sie ins Gefängnis gekommen sind. Nach Entlassung aus dem Gefängnis und Zahlung einer Strafe von 200 Talern haben sie der Herrschaft Hanau-Münzenberg Urfehde geschworen, mit dem Versprechen, sich nicht mehr gegen diese stellen zu wollen und auch keine Bede mehr an andere Herren leisten zu wollen.
Art
Reproduktion, Pap.
Weitere Angaben
Kopie der Abschrift Fürstl. Archiv Ortenberg, II M 2 Lit. FF (Pap. nach 1729)
Siegler
Anton Hattstein d. Ä., Schultheiß zu Hanau
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gefangennahme, Strafzahlung und Urfehde von sechs Juden zu Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13538_gefangennahme-strafzahlung-und-urfehde-von-sechs-juden-zu-muenzenberg> (aufgerufen am 28.11.2025)
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