Kaiser Maximilian II. über Erklärung und Freiheit der gemeinen Judenschaft Frankfurt
Stückangaben
Regest
Kaiser Maximilian II. bekundet, daß er auf Bitten der gemeinen Judenschaft in seiner und des Reiches Stadt Frankfurt dieser aus kaiserlicher Machtvollkommenheit die Erklärung und Freiheit gegeben habe, daß diese sich der von bisherigen Kaisern, insbesondere Karl V. und Ferdinand I, gewährten Privilegien weiter bedienen solle. Etwaige jüngere Urkk. sollen diese Privilegien nicht derogieren können. Wer sich aber auf diese Urkk. berufen wolle, solle sein Recht vor seinem kaiserlichen Hof (Reichshofrat) oder dem kaiserlichen Kammergericht einklagen. Er hat daher allen Ständen des Reiches geboten, daß sie die "gemeine Judischeit zu Franckfurt bey dieser unser keyerlichen Erklärung, Satzung und sonderer Befreyungen ruhig und ungeirrt bleiben" lassen und sie bei Verfall der im Privileg Kaiser Karls V. [von 1551 Mai 26, Nr. 1310] angedrohten Geldstrafe darin beschützen sollen.
Art
Abschrift (1577), Pap.
Ausstellungsort
Speyer
Weitere Angaben
Beglaubigung von 1577 Mai 13 (Nr. 1490). Auch als Druck in Urk. von 1582 Juli 27 (Nr. 1517)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiser Maximilian II. über Erklärung und Freiheit der gemeinen Judenschaft Frankfurt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13512_kaiser-maximilian-ii-ueber-erklaerung-und-freiheit-der-gemeinen-judenschaft-frankfurt> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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