Kaiser Maximilian II. über Erklärung und Freiheit der gemeinen Judenschaft Frankfurt

HStAD F 24 C Nr. 398/1 Bl. 2-5  
Laufzeit / Datum
1570 Dezember 6
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Kaiser Maximilian II. bekundet, daß er auf Bitten der gemeinen Judenschaft in seiner und des Reiches Stadt Frankfurt dieser aus kaiserlicher Machtvollkommenheit die Erklärung und Freiheit gegeben habe, daß diese sich der von bisherigen Kaisern, insbesondere Karl V. und Ferdinand I, gewährten Privilegien weiter bedienen solle. Etwaige jüngere Urkk. sollen diese Privilegien nicht derogieren können. Wer sich aber auf diese Urkk. berufen wolle, solle sein Recht vor seinem kaiserlichen Hof (Reichshofrat) oder dem kaiserlichen Kammergericht einklagen. Er hat daher allen Ständen des Reiches geboten, daß sie die "gemeine Judischeit zu Franckfurt bey dieser unser keyerlichen Erklärung, Satzung und sonderer Befreyungen ruhig und ungeirrt bleiben" lassen und sie bei Verfall der im Privileg Kaiser Karls V. [von 1551 Mai 26, Nr. 1310] angedrohten Geldstrafe darin beschützen sollen.

Art

Abschrift (1577), Pap.

Ausstellungsort

Speyer

Weitere Angaben

Beglaubigung von 1577 Mai 13 (Nr. 1490). Auch als Druck in Urk. von 1582 Juli 27 (Nr. 1517)

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kaiser Maximilian II. über Erklärung und Freiheit der gemeinen Judenschaft Frankfurt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13512_kaiser-maximilian-ii-ueber-erklaerung-und-freiheit-der-gemeinen-judenschaft-frankfurt> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13512