Kammergericht über Besitz, Mannlehen und Restitution der Juden des Grafen zu Hanau-Münzenberg
Stückangaben
Regest
Dr. Paul Haffner, Prokurator am Kammergericht, an den Kammerrichter zu Speyer: Teilt in "Defensionalartikeln" gegen die solmsische Antwortschrift mit, daß die Juden zu Assenheim seit mehr als 200 Jahren als Mannlehen in Händen der Grafen von Hanau-Münzenberg seien. Kraft dessen hätten die Grafen v. Hanau das Recht, Juden aufzunehmen und von ihnen Huldigung zu verlangen. Graf Johann Georg v. Hanau habe niemals Besitz an den Juden gehabt und habe deshalb unrechtmäßigerweise Trinkgeld von ihnen abgefordert. Dessen reisige Diener und Untertanen zu Assenheim seien deshalb nicht befugt gewesen, in die Assenheimer Judenhäuser einzufallen, Rindshäute, Seide, Kleidung und Leinwand zu rauben und Hausrat zu zerstören und zu zerschlagen. Auf das Kammergerichtsmandat vom 10. September 1567 [Nr. 1412] hin seien lediglich die Rindshäute zurückgegeben und beim Bürgermeister zu Assenheim hinterlegt worden. Er bittet deshalb um Restitution und die Auferlegung von Kosten und Schadensersatz an den Beklagten.
Art
Abschrift (gleichz.), Pap.
Weitere Angaben
Präsentationsvermerk: 24. November
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kammergericht über Besitz, Mannlehen und Restitution der Juden des Grafen zu Hanau-Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13509_kammergericht-ueber-besitz-mannlehen-und-restitution-der-juden-des-grafen-zu-hanau-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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