Bitte zur Aufhebung des Mandats über der Bezahlung von Trinkgeld der dortigen Juden
Stückangaben
Regest
Der Anwalt des Grafen Philipp v. Isenburg-Büdingen an den Kammerrichter zu Speyer: Übergibt ein Instrumentum Paritionis zur Unterwerfung unter das Kammergerichtsmandat vom 10. September (Nr. 1412). Es sei Herkommen, daß, wenn ein Graf v. Isenburg durch Assenheim reise, die dortige Judenschaft jeweils einen Gulden zu entrichten habe. Als Graf Philipp am 9., 21. und 27. Juni hingekommen sei, hätten die Diener nach Herkommen Trinkgelder eingefordert. Da die Juden dies verweigert hätten, seien sie gepfändet worden. Obwohl er nun die gepfändeten Dinge wieder zurückstellt, bittet er um Aufhebung des Mandats.
Art
Abschrift (gleichz.), Pap.
Archivangaben
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bitte zur Aufhebung des Mandats über der Bezahlung von Trinkgeld der dortigen Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13489_bitte-zur-aufhebung-des-mandats-ueber-der-bezahlung-von-trinkgeld-der-dortigen-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)
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