Schöffengericht an der Nidder über Sache der Bezahlung durch den Fürsprecher des Juden Lew von Lindheim

HStAD C 4 Nr. 133/1 Bl. 9  
Laufzeit / Datum
1560 September 23
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Das Schöffengericht des v. Stockheimischen Dorfs Höchst an der Nidder bekundet, daß an diesem Tag der Jude Lew von Lindheim durch seinen Fürsprecher hat vorbringen lassen, daß er dem Pfaffen Konrad ein Bett verkauft, aber noch keine Bezahlung erhalten habe. [Der Schultheiß] Jost Geiß erklärt hierzu, er habe deswegen viel "Überlaufens" und Unkosten gehabt und bittet unter Berufung auf die Frau um eine Abweisung der Klage. Darauf wird die Sache an die Herren verwiesen, die die Sache austragen sollen.

Art

Reproduktion, Pap.

Weitere Angaben

Maschinenschriftl. Abschrift des im Gemeindearchiv Höchst an der Nidder lagernden ersten Gerichtsbuchs der Gemeinde von 1539 ff.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Schöffengericht an der Nidder über Sache der Bezahlung durch den Fürsprecher des Juden Lew von Lindheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13428_schoeffengericht-an-der-nidder-ueber-sache-der-bezahlung-durch-den-fuersprecher-des-juden-lew-von-lindheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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