Schöffengericht an der Nidder über Sache der Bezahlung durch den Fürsprecher des Juden Lew von Lindheim
Stückangaben
Regest
Das Schöffengericht des v. Stockheimischen Dorfs Höchst an der Nidder bekundet, daß an diesem Tag der Jude Lew von Lindheim durch seinen Fürsprecher hat vorbringen lassen, daß er dem Pfaffen Konrad ein Bett verkauft, aber noch keine Bezahlung erhalten habe. [Der Schultheiß] Jost Geiß erklärt hierzu, er habe deswegen viel "Überlaufens" und Unkosten gehabt und bittet unter Berufung auf die Frau um eine Abweisung der Klage. Darauf wird die Sache an die Herren verwiesen, die die Sache austragen sollen.
Art
Reproduktion, Pap.
Weitere Angaben
Maschinenschriftl. Abschrift des im Gemeindearchiv Höchst an der Nidder lagernden ersten Gerichtsbuchs der Gemeinde von 1539 ff.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schöffengericht an der Nidder über Sache der Bezahlung durch den Fürsprecher des Juden Lew von Lindheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13428_schoeffengericht-an-der-nidder-ueber-sache-der-bezahlung-durch-den-fuersprecher-des-juden-lew-von-lindheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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