Bestätigung der Verpfändung von Gütern, Kleinodien und Verschreibung des Juden Mendel wohnhaft in Deutz
Stückangaben
Regest
Schultheiß Johann Moer und die Schöffen zu Deutz bekunden, daß vor ihnen Johann Dinslaken dem zu Deutz wohnhaften Juden Mendel die ihm schon vor dem Kölner Offizial und den Räten des Erzbischofs von Köln gegen ein Darlehen geschehenen Verpfändungen von Gütern, Kleinodien und Verschreibungen bestätigt habe.
Art
Ausf., Perg., anh. Schöffenamtssg. abgef.
Weitere Angaben
Urk. stark besch. (Textverlust)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Stolberger Urkunden, Nr. 1060
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bestätigung der Verpfändung von Gütern, Kleinodien und Verschreibung des Juden Mendel wohnhaft in Deutz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13396_bestaetigung-der-verpfaendung-von-guetern-kleinodien-und-verschreibung-des-juden-mendel-wohnhaft-in-deutz> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13396