Bestätigung der Verpfändung von Gütern, Kleinodien und Verschreibung des Juden Mendel wohnhaft in Deutz

HStAD B 11 Nr. 110  
Laufzeit / Datum
1556 Mai 14
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Schultheiß Johann Moer und die Schöffen zu Deutz bekunden, daß vor ihnen Johann Dinslaken dem zu Deutz wohnhaften Juden Mendel die ihm schon vor dem Kölner Offizial und den Räten des Erzbischofs von Köln gegen ein Darlehen geschehenen Verpfändungen von Gütern, Kleinodien und Verschreibungen bestätigt habe.

Art

Ausf., Perg., anh. Schöffenamtssg. abgef.

Weitere Angaben

Urk. stark besch. (Textverlust)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bestätigung der Verpfändung von Gütern, Kleinodien und Verschreibung des Juden Mendel wohnhaft in Deutz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13396_bestaetigung-der-verpfaendung-von-guetern-kleinodien-und-verschreibung-des-juden-mendel-wohnhaft-in-deutz> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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