Notarliche Bezeugung über Reichsacht und Gemeinschaftsverbot des Juden Johel zu Worms
Stückangaben
Regest
Der kaiserliche Notar Mathes Kling von Horch[heim], Bürger zu Kreuznach, bezeugt, daß er auf Bitten des Friedrich Hund v. Saulheim als dem Gerichtsherrn sowie des Gerichts Lörzweiler in Gegenwart gen. Zeugen den Brief [von 1553 April 3, Nr. 1312] habe verlesen lassen, worauf das Gericht erklärt habe, es wolle den Reichsächter [den Juden Johel zu Worms] nicht handhaben, sondern seinem Gerichtsherrn nach Ergreifen überantworten.
Datierung
Samstag nach Misericordias Domini
Art
Notiz, Perg.
Ausstellungsort
Lörzweiler
Weitere Angaben
Vermerk auf Rückseite von Nr. 1312
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Notarliche Bezeugung über Reichsacht und Gemeinschaftsverbot des Juden Johel zu Worms“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13384_notarliche-bezeugung-ueber-reichsacht-und-gemeinschaftsverbot-des-juden-johel-zu-worms> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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