Urteil der Acht des Rottweiler Hofes erklärt den Juden Simon zu Günzburg zum verschriebenen Ächter
Stückangaben
Regest
Graf Wilhelm v. Sulz, Hofrichter zu Rottweil, bekundet, daß der Jude Simon zu Günzburg mit rechtem Urteil den Konrad Neuhaus von Frankfurt, jetzt Augsburg, in die Acht des Rottweiler Hofes habe sprechen lassen. Er habe ihn daher zum offenen, verschriebenen Ächter erklärt und ihn aus dem Frieden in den Unfrieden gesetzt.
Datierung
Donnerstag nach Pelagii
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Rottweil
Weitere Angaben
Kopie der Ausf. Universitätsbibliothek Gießen, Urk. Nr. 314 (Perg., Reste des rücks. Sg.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Urteil der Acht des Rottweiler Hofes erklärt den Juden Simon zu Günzburg zum verschriebenen Ächter“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13373_urteil-der-acht-des-rottweiler-hofes-erklaert-den-juden-simon-zu-guenzburg-zum-verschriebenen-aechter> (aufgerufen am 26.11.2025)
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