Urteil der Acht des Rottweiler Hofes erklärt den Juden Simon zu Günzburg zum verschriebenen Ächter

HStAD A 14 Nr. 157  
Laufzeit / Datum
1548 August 30
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Graf Wilhelm v. Sulz, Hofrichter zu Rottweil, bekundet, daß der Jude Simon zu Günzburg mit rechtem Urteil den Konrad Neuhaus von Frankfurt, jetzt Augsburg, in die Acht des Rottweiler Hofes habe sprechen lassen. Er habe ihn daher zum offenen, verschriebenen Ächter erklärt und ihn aus dem Frieden in den Unfrieden gesetzt.

Datierung

Donnerstag nach Pelagii

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

Rottweil

Weitere Angaben

Kopie der Ausf. Universitätsbibliothek Gießen, Urk. Nr. 314 (Perg., Reste des rücks. Sg.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Urteil der Acht des Rottweiler Hofes erklärt den Juden Simon zu Günzburg zum verschriebenen Ächter“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13373_urteil-der-acht-des-rottweiler-hofes-erklaert-den-juden-simon-zu-guenzburg-zum-verschriebenen-aechter> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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