Erklärung des Juden Nassa von Hochfelden mit den Klaus Roth zu Altenach in die Acht des Hofes zu Rottweil
Stückangaben
Regest
Graf Wilhelm Werner v. Zimmern, Statthalter des Reichshofgerichts zu Rottweil, an Bischof Erasmus von Straßburg, die Grafen Jakob v. Zweibrücken-Bitsch und Philipp [IV.] v. Hanau-Lichtenberg, an Heinrich v. Fleckenstein, Herrn zu Dagstuhl und Landvogt in Hagenau, die Städte Straßburg und Hagenau sowie Schultheiß und Gericht Altenach: Teilt mit, daß der Jude Nassa von Hochfelden den Klaus Roth zu Altenach in die Acht des Hofes zu Rottweil habe erklären lassen; er gebietet ihnen, mit diesem keine Gemeinschaft zu haben und dem Juden auf die Güter des Achters beholfen sein zu wollen.
Datierung
Zinstag nach Dionysii
Art
Ausf., Perg., anh. Sg. abgef.
Ausstellungsort
Rottweil
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Dalberger Urkunden 1, Nr. 1033
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erklärung des Juden Nassa von Hochfelden mit den Klaus Roth zu Altenach in die Acht des Hofes zu Rottweil“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13371_erklaerung-des-juden-nassa-von-hochfelden-mit-den-klaus-roth-zu-altenach-in-die-acht-des-hofes-zu-rottweil> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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