Schultheiß und Schöffen des Wormser Gerichts über die Schulden des Juden Jeckel von Mörsfeld an einen anderen Juden

HStAD B 15 Nr. 1175  
Laufzeit / Datum
1545 Oktober 5
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Schultheiß und Schöffen des Gerichts der Stadt Worms bekunden, daß sich Jeckel gen. Dickkopf von Mörsfeld, wohnhaft zu Heßloch, am 16. Januar 1543 im städtischen Gerichtsbuch wie folgt verwillkürt habe: Jeckel habe erkannt, dem Simon, dem Juden von Ulm, 28 Gulden baren geliehenen Geldes schuldig zu sein, die bei der gewillkürten Strafe bis zum nächsten St. Johannestag gezahlt werden sollen.

Art

Ausf., Pap., rücks. aufgedr. Gerichtssg. gut erh.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Schultheiß und Schöffen des Wormser Gerichts über die Schulden des Juden Jeckel von Mörsfeld an einen anderen Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13367_schultheiss-und-schoeffen-des-wormser-gerichts-ueber-die-schulden-des-juden-jeckel-von-moersfeld-an-einen-anderen-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)

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