Schultheiß und Schöffen des Wormser Gerichts über die Schulden des Juden Jeckel von Mörsfeld an einen anderen Juden
Stückangaben
Regest
Schultheiß und Schöffen des Gerichts der Stadt Worms bekunden, daß sich Jeckel gen. Dickkopf von Mörsfeld, wohnhaft zu Heßloch, am 16. Januar 1543 im städtischen Gerichtsbuch wie folgt verwillkürt habe: Jeckel habe erkannt, dem Simon, dem Juden von Ulm, 28 Gulden baren geliehenen Geldes schuldig zu sein, die bei der gewillkürten Strafe bis zum nächsten St. Johannestag gezahlt werden sollen.
Art
Ausf., Pap., rücks. aufgedr. Gerichtssg. gut erh.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Dalberger Urkunden 1, Nr. 1023
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schultheiß und Schöffen des Wormser Gerichts über die Schulden des Juden Jeckel von Mörsfeld an einen anderen Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13367_schultheiss-und-schoeffen-des-wormser-gerichts-ueber-die-schulden-des-juden-jeckel-von-moersfeld-an-einen-anderen-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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