Schuldbekenntnis des Juden Jeckel Mörsfeld an den Juden Lew von der Reichsstadt Worms
Stückangaben
Regest
Schultheiß und Schöffen des Gerichts der Reichsstadt Worms bekunden, daß sich Jeckel Mörsfeld von Heßloch am 28. November 1541 im städtischen Gerichtsbuch wie folgt verwillkürt habe: Jeckel habe bekannt, daß er dem Lew, Juden "Zur Fleschen", 9 Gulden schuldig sei, zahlbar bis nächsten 25. Dezember (Weihnachten) sowie am 11. Mai 1542, daß er demselben Juden 15 Gulden schuldig sei, zahlbar am nächsten 24. August (Bartholomäustag).
Art
Ausf., Pap., rücks. aufgedr. Gerichtssg.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Dalberger Urkunden 1, Nr. 1021
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schuldbekenntnis des Juden Jeckel Mörsfeld an den Juden Lew von der Reichsstadt Worms“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13363_schuldbekenntnis-des-juden-jeckel-moersfeld-an-den-juden-lew-von-der-reichsstadt-worms> (aufgerufen am 26.11.2025)
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