Schuldbekenntnis des Juden Jeckel Mörsfeld an den Juden Lew von der Reichsstadt Worms

HStAD B 15 Nr. 1176  
Laufzeit / Datum
1545 August 10
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Schultheiß und Schöffen des Gerichts der Reichsstadt Worms bekunden, daß sich Jeckel Mörsfeld von Heßloch am 28. November 1541 im städtischen Gerichtsbuch wie folgt verwillkürt habe: Jeckel habe bekannt, daß er dem Lew, Juden "Zur Fleschen", 9 Gulden schuldig sei, zahlbar bis nächsten 25. Dezember (Weihnachten) sowie am 11. Mai 1542, daß er demselben Juden 15 Gulden schuldig sei, zahlbar am nächsten 24. August (Bartholomäustag).

Art

Ausf., Pap., rücks. aufgedr. Gerichtssg.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Schuldbekenntnis des Juden Jeckel Mörsfeld an den Juden Lew von der Reichsstadt Worms“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13363_schuldbekenntnis-des-juden-jeckel-moersfeld-an-den-juden-lew-von-der-reichsstadt-worms> (aufgerufen am 26.11.2025)

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