König Ferdinand I. untersagt den Juden seines Fürstentums wucherliche Verträge ohne Wissen der Obrigkeit abzuschließen

HStAD A 14 Nr. 2856  
Laufzeit / Datum
1543 April 7
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

König Ferdinand I. bekundet, daß ihm Pfalzgraf Ruprecht sowie als Vormund Pfalzgraf Wolfgang berichtet haben, daß die Juden und Jüdinnen ihres Fürstentums trotz entgegenstehender Reichsordnungen und trotz dahingehender Mandate wucherliche Verträge abschlössen. Er hat aufgrund dieses Vorbringens festgesetzt, daß kein Jude mit pfalzgräflichen Untertanen und Hintersassen wucherliche Pfandgeschäfte ohne Wissen der Obrigkeit abschließen darf. Keiner der Untertanen soll von Juden deswegen vor dem Hofgericht Rottweil oder vor anderen fremden Gerichten verklagt werden dürfen. Das vereinbarte Kapital nebst Zinsen soll stattdessen verwirkt sein. Eventuell dennoch ergehende Ladungen sollen ungültig sein. Er gebietet außerdem anstatt des Kaisers [Karl V.] allen Ständen des Reiches, sich daran zu halten.

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

Nürnberg

Weitere Angaben

Kopie der Abschrift StadtA Worms, IA Nr. 757a (Pap.libell, 16. Jh.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„König Ferdinand I. untersagt den Juden seines Fürstentums wucherliche Verträge ohne Wissen der Obrigkeit abzuschließen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13352_koenig-ferdinand-i-untersagt-den-juden-seines-fuerstentums-wucherliche-vertraege-ohne-wissen-der-obrigkeit-abzuschliessen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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