Schöffen des Stadtgerichts gegen die Erstattung der entstandenen Prozeßkosten des Juden Jakob
HStAD C 4 Nr. 239/2 Bl. 158v
Laufzeit / Datum
1539 Dezember 10 Bearbeitung
Friedrich BattenbergStückangaben
Regest
Die Schöffen des Stadtgerichts Homberg [an der Ohm] bekunden, daß es billig sei, daß Andreas Gundram dem Juden [Jakob] dessen entstandene Prozeßkosten erstattet, da dieser ihm die vier Gulden aus dem Fürgebot nicht entrichtet hatte.
Art
Bucheintrag (gleichz.), Pap.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schöffen des Stadtgerichts gegen die Erstattung der entstandenen Prozeßkosten des Juden Jakob“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13327_schoeffen-des-stadtgerichts-gegen-die-erstattung-der-entstandenen-prozesskosten-des-juden-jakob> (aufgerufen am 26.11.2025)
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