Schöffen des Stadtgerichts gegen die Erstattung der entstandenen Prozeßkosten des Juden Jakob

HStAD C 4 Nr. 239/2 Bl. 158v  
Laufzeit / Datum
1539 Dezember 10
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Die Schöffen des Stadtgerichts Homberg [an der Ohm] bekunden, daß es billig sei, daß Andreas Gundram dem Juden [Jakob] dessen entstandene Prozeßkosten erstattet, da dieser ihm die vier Gulden aus dem Fürgebot nicht entrichtet hatte.

Art

Bucheintrag (gleichz.), Pap.

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Schöffen des Stadtgerichts gegen die Erstattung der entstandenen Prozeßkosten des Juden Jakob“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13327_schoeffen-des-stadtgerichts-gegen-die-erstattung-der-entstandenen-prozesskosten-des-juden-jakob> (aufgerufen am 26.11.2025)

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