Stadtgerichts Homberg an der Ohm bekundet Erhaltung eines ersten Gerichts für den Juden Jakob

HStAD C 4 Nr. 239/2 Bl. 155  
Laufzeit / Datum
1539 Oktober 15
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Die Schöffen des Stadtgerichts Homberg [an der Ohm] bekunden, daß der Jude Jakob daselbst ein erstes Gericht gegen den Andreas Gundram und den Kun Weber erhalten habe.

Datierung

Mittwoch nach Kalixtentag

Art

Bucheintrag (gleichz.), Pap.

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Stadtgerichts Homberg an der Ohm bekundet Erhaltung eines ersten Gerichts für den Juden Jakob“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13325_stadtgerichts-homberg-an-der-ohm-bekundet-erhaltung-eines-ersten-gerichts-fuer-den-juden-jakob> (aufgerufen am 25.11.2025)

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