Bestimmungen (Takkanot) des Befehlshabers der Gemeinen Judenschaft für die Judenschaft im Reich
Stückangaben
Regest
Bestimmungen (Takkanot) des Josel von Rosheim, Befehlshaber der Gemeinen Judenschaft, für die Judenschaft im Reich, errichtet und beschlossen auf dem Reichstag zu Augsburg, enthaltend Festlegungen über das Darlehens- und Pfandgeschäft und über die Gerichtsbarkeit der Parnassim.
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Augsburg
Weitere Angaben
Kopie eines abschriftlichen Exemplars im StA Ludwigsburg, B 287 Bü. 3/4
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bestimmungen (Takkanot) des Befehlshabers der Gemeinen Judenschaft für die Judenschaft im Reich“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13297_bestimmungen-takkanot-des-befehlshabers-der-gemeinen-judenschaft-fuer-die-judenschaft-im-reich> (aufgerufen am 27.11.2025)
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