Bestimmungen (Takkanot) des Befehlshabers der Gemeinen Judenschaft für die Judenschaft im Reich

HStAD A 14 Nr. 2768  
Laufzeit / Datum
1530 November 19
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Bestimmungen (Takkanot) des Josel von Rosheim, Befehlshaber der Gemeinen Judenschaft, für die Judenschaft im Reich, errichtet und beschlossen auf dem Reichstag zu Augsburg, enthaltend Festlegungen über das Darlehens- und Pfandgeschäft und über die Gerichtsbarkeit der Parnassim.

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

Augsburg

Weitere Angaben

Kopie eines abschriftlichen Exemplars im StA Ludwigsburg, B 287 Bü. 3/4

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bestimmungen (Takkanot) des Befehlshabers der Gemeinen Judenschaft für die Judenschaft im Reich“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13297_bestimmungen-takkanot-des-befehlshabers-der-gemeinen-judenschaft-fuer-die-judenschaft-im-reich> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13297