Notarielle Bezeugung über die Weigerung der Wormser Judenschaft zur Anerkennung der Geleitsrechte der Kämmerer

HStAD B 15 Nr. 510  
Laufzeit / Datum
1508 März 17
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Benedikt Blanck von Cadolzburg, kaiserlicher Notar, bezeugt, daß im Hof der Kämmerer v. Worms Hans, Diether und Wolf Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg einerseits, die Juden Hochmeister Abraham, Meyer, Lesers Sohn, und Saul "Zum Affen" wegen der [Wormser] Judenschaft erschienen seien und erstere den Juden vorgeworfen hätten, sie hätten sich neuerdings geweigert, die bestehenden Geleitsrechte der Kämmerer anzuerkennen, obwohl kaiserliche Privilegien darüber bestünden. Auf diesen Vorwurf hin hätten die Juden versprochen, sich mit den übrigen Juden darüber zu beraten. Zeugen: Junker Hans [Winther v. Rüdesheim], Leonhard Schilling, reisiger Knecht

Art

Ausf., Perg.

Ausstellungsort

Worms

Weitere Angaben

Notariatsinstrument mit Notarszeichen, Urk. sehr besch. (Textverlust), unbesiegelt

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Notarielle Bezeugung über die Weigerung der Wormser Judenschaft zur Anerkennung der Geleitsrechte der Kämmerer“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13223_notarielle-bezeugung-ueber-die-weigerung-der-wormser-judenschaft-zur-anerkennung-der-geleitsrechte-der-kaemmerer> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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