Erbischof von Mainz über Aufnahme des Juden David von Bacharach und dessen Ehefrau in Bingen
Stückangaben
Regest
Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden David von Bacharach und dessen Ehefrau Pes zu seinen Judenbürgern aufgenommen habe. Sie sollen auf drei Jahre in Bingen und anderswo im Rheingau wohnen dürfen. Sie sollen das Pfandleihgeschäft in angegebenen Grenzen ausüben dürfen. Außerdem sollen sie nicht zu einem Darlehen gezwungen werden und in allen Rechtsstreitigkeiten vor dem Landschreiber im Rheingau zu Recht stehen. Für die Schutzgewährung soll ein jährlicher Zins von 20 Gulden gegeben werden.
Datierung
Allerheiligentag
Art
Ausf., Perg., anh. Sg. besch.
Ausstellungsort
Aschaffenburg
Weitere Angaben
Unten auf Urk. Vermerk in hebräischer Schrift
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Druck
Battenberg, Rechtsstellung, S. 176 f.
Indizes
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erbischof von Mainz über Aufnahme des Juden David von Bacharach und dessen Ehefrau in Bingen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13105_erbischof-von-mainz-ueber-aufnahme-des-juden-david-von-bacharach-und-dessen-ehefrau-in-bingen> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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