Erbischof von Mainz über Aufnahme des Juden David von Bacharach und dessen Ehefrau in Bingen

HStAD A 2 Nr. 17/354  
Laufzeit / Datum
1457 November 1
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden David von Bacharach und dessen Ehefrau Pes zu seinen Judenbürgern aufgenommen habe. Sie sollen auf drei Jahre in Bingen und anderswo im Rheingau wohnen dürfen. Sie sollen das Pfandleihgeschäft in angegebenen Grenzen ausüben dürfen. Außerdem sollen sie nicht zu einem Darlehen gezwungen werden und in allen Rechtsstreitigkeiten vor dem Landschreiber im Rheingau zu Recht stehen. Für die Schutzgewährung soll ein jährlicher Zins von 20 Gulden gegeben werden.

Datierung

Allerheiligentag

Art

Ausf., Perg., anh. Sg. besch.

Ausstellungsort

Aschaffenburg

Weitere Angaben

Unten auf Urk. Vermerk in hebräischer Schrift

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erbischof von Mainz über Aufnahme des Juden David von Bacharach und dessen Ehefrau in Bingen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13105_erbischof-von-mainz-ueber-aufnahme-des-juden-david-von-bacharach-und-dessen-ehefrau-in-bingen> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13105