Nichtzahlung der jährlichen Gülte soll die Summe auf Schaden bei Christen oder Juden der Gemeinde Obereschbach genommen werden
Stückangaben
Regest
Eberhard II. v. Eppstein-Königstein und [seine Ehefrau] Anna [geb. Gräfin] v. Nassau bekunden, daß sie dem Dekan und Kapitel des Stifts Liebfrauenberg zu Frankfurt und der gemeinen Präsenz daselbst für 1700 Gulden Frankfurter Währung eine jährliche Gülte von 85 Gulden aus ihren Gütern zu Obereschbach verkauft haben. Bei Nichtzahlung soll die Summe auf Schaden bei Christen oder Juden genommen werden und sollen 10 Personen von Schultheißen, Schöffen und der Gemeinde zu Obereschbach zum Einlager in einer offenen Herberge zu Frankfurt verpflichtet sein.
Datierung
Frauentag Geburt
Art
Ausf., Perg., 6 anh. Sg. abgef.
Siegler
Ausst., der Königsteiner Amtmann Philipp v. Hattstein für die Gemeinde Obereschbach sowie die Stadt Butzbach, Walther v. Eppstein-Breuberg und Werner v. Eppstein-Münzenberg
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Stolberger Urkunden, Nr. 565
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Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Nichtzahlung der jährlichen Gülte soll die Summe auf Schaden bei Christen oder Juden der Gemeinde Obereschbach genommen werden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13103_nichtzahlung-der-jaehrlichen-guelte-soll-die-summe-auf-schaden-bei-christen-oder-juden-der-gemeinde-obereschbach-genommen-werden> (aufgerufen am 27.11.2025)
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