Aufnahme des Juden Mosche Nues und dessen Ehefrau in Bingen vom Erzbischof von Mainz
Stückangaben
Regest
Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Mosche Nues [von Neuß ?] und dessen Ehefrau Golt zu Bingen [wohl unter mutatis mutantis den gleichen Bedingungen wie den Isaak von Reutlingen, Nr. 1021] zu seinen Judenbürgern mit der Maßgabe aufgenommen habe, daß sie gegen einen Zins von 20 Gulden ein Jahr lang in Bingen wohnen dürfen.
Datierung
Montag Endresabend
Art
Reproduktion, Pap.
Weitere Angaben
Kopie der Notiz StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 27 Bl. 223v (Pap., gleichz.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme des Juden Mosche Nues und dessen Ehefrau in Bingen vom Erzbischof von Mainz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13092_aufnahme-des-juden-mosche-nues-und-dessen-ehefrau-in-bingen-vom-erzbischof-von-mainz> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13092