Aufnahme des Juden Mosche Nues und dessen Ehefrau in Bingen vom Erzbischof von Mainz

HStAD A 14 Nr. 401  
Laufzeit / Datum
1456 November 29
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Mosche Nues [von Neuß ?] und dessen Ehefrau Golt zu Bingen [wohl unter mutatis mutantis den gleichen Bedingungen wie den Isaak von Reutlingen, Nr. 1021] zu seinen Judenbürgern mit der Maßgabe aufgenommen habe, daß sie gegen einen Zins von 20 Gulden ein Jahr lang in Bingen wohnen dürfen.

Datierung

Montag Endresabend

Art

Reproduktion, Pap.

Weitere Angaben

Kopie der Notiz StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 27 Bl. 223v (Pap., gleichz.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme des Juden Mosche Nues und dessen Ehefrau in Bingen vom Erzbischof von Mainz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13092_aufnahme-des-juden-mosche-nues-und-dessen-ehefrau-in-bingen-vom-erzbischof-von-mainz> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13092