Über Streitigkeiten um die Besetzungen des Landgerichts Ortenberg und die dortigen Juden

HStAD B 11 Nr. NACHWEIS  
Laufzeit / Datum
1455 März 25
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Graf Johann IV. v. Nassau[-Dillenburg] und Eberhard II. v. Eppstein-Königstein bekunden, daß sie als Schiedsleute die zwischen Graf Diether v. Isenburg- Büdingen und Walther v. Eppstein-Breuberg bestehenden Streitigkeiten um die Besetzung des Landgerichts Ortenberg, die dortigen Juden und anderes in angegebener Weise entschieden haben. Wegen der Juden in der Stadt Ortenberg, die dort wohnen oder dorthin ziehen, soll es gegenüber Graf Diether nach dem Inhalt der darüber bestehenden Pfandbriefe gehalten werden. Was jedoch bisher von der zu Ortenberg gesessenen Judenschaft (juddischeit, dar zu Orthenberg seßhafftig gewest), eingenommen worden ist, soll dabei belassen werden (sal beiden teiln ein verczieg sin ungeverlich). Sollten sich die beiden Schiedsrichter auf den weiteren, zu Düdelsheim vorgesehenen Vergleichstagen nicht einigen, so soll Hans Kämmerer v. Fulda als Obmann entscheiden.

Datierung

Annunciacionis Marie

Art

Abschrift (15. Jh.), Pap.

Weitere Angaben

Ausf. im Fürstlich-Ysenburgischen Archiv Büdingen, Urk. Nr. 2568 (davon Kopie A 14 Nr. 145)

Siegler

Ausst. und Parteien

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Über Streitigkeiten um die Besetzungen des Landgerichts Ortenberg und die dortigen Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13085_ueber-streitigkeiten-um-die-besetzungen-des-landgerichts-ortenberg-und-die-dortigen-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)

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