Freilassung der Gefangenen, Aufhebung von Geboten, ausgenommen die Judenbuße zu Ortenberg
Stückangaben
Regest
Hans [v.] Wallbrunn und Adam v. Weilbach bekunden, daß sie als Schiedsrichter die Streitigkeiten zwischen Graf Diether v. Isenburg-Büdingen und Walther v. Eppstein-Breuberg in angegebener Weise entschieden haben. U. a. wird festgelegt, daß die beiderseitigen Gefangenen, es seien Christen oder Juden, freigelassen werden sollen. Alle Gebote und Verbote [Bußgelder] sollen aufgehoben werden, ausgenommen nur die Judenbuße zu Ortenberg.
Datierung
Sonntag Reminiscere
Art
Entwurf, Pap.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Isenburger Urkunden, Nr. 1942 – Stolberger Urkunden, Nr. 519 – Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Nr. 4777
Siehe auch
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Orte
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Freilassung der Gefangenen, Aufhebung von Geboten, ausgenommen die Judenbuße zu Ortenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13068_freilassung-der-gefangenen-aufhebung-von-geboten-ausgenommen-die-judenbusse-zu-ortenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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