Aufnahme des Juden Seligmann Rabbi von Anderbach auf zwei Jahre mit Maßgaben vom Erzbischof Mainz
Stückangaben
Regest
Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Seligmann Rabbi von Andernach auf zwei Jahre gegen einen jährlichen Zins von 20 Gulden zu seinem Juden in Bingen mit der Maßgabe aufgenommen habe, daß er dort als ein Hochmeister "nach juddischen rechten" regiere.
Datierung
Mittwoch nach Reminiscere
Art
Reproduktion, Pap.
Ausstellungsort
Gernsheim
Weitere Angaben
Kopie der Notiz StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 26 Bl. 181v (Pap., gleichz.)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme des Juden Seligmann Rabbi von Anderbach auf zwei Jahre mit Maßgaben vom Erzbischof Mainz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13054_aufnahme-des-juden-seligmann-rabbi-von-anderbach-auf-zwei-jahre-mit-massgaben-vom-erzbischof-mainz> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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