Aufnahme des Juden Seligmann Rabbi von Anderbach auf zwei Jahre mit Maßgaben vom Erzbischof Mainz

HStAD A 14 Nr. 400  
Laufzeit / Datum
1452 März 8
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erzbischof Dietrich von Mainz bekundet, daß er den Juden Seligmann Rabbi von Andernach auf zwei Jahre gegen einen jährlichen Zins von 20 Gulden zu seinem Juden in Bingen mit der Maßgabe aufgenommen habe, daß er dort als ein Hochmeister "nach juddischen rechten" regiere.

Datierung

Mittwoch nach Reminiscere

Art

Reproduktion, Pap.

Ausstellungsort

Gernsheim

Weitere Angaben

Kopie der Notiz StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch Nr. 26 Bl. 181v (Pap., gleichz.)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme des Juden Seligmann Rabbi von Anderbach auf zwei Jahre mit Maßgaben vom Erzbischof Mainz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/13054_aufnahme-des-juden-seligmann-rabbi-von-anderbach-auf-zwei-jahre-mit-massgaben-vom-erzbischof-mainz> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/13054