Stadtgericht Butzbach über die Klage der Jüdin Freide wegen eines Pferds
Stückangaben
Regest
Es wird bekundet, daß die Jüdin Freide vor dem Stadtgericht Butzbach den Peter Schönmund von Ostheim wegen eines Pferdes beklagt habe. Auf den Vorwurf, daß dieses ohne Währschaft verkauft worden sei, habe Peter geantwortet, er habe ein Pferd gegeben, das Kaufmannsgut sei. Darauf ist geurteilt worden, daß das Pferd für das bezahlte Geld nicht gut genug sei. Peter solle daher der Jüdin Genüge leisten.
Datierung
feria quarta post Martini
Art
Abschrift (gleichz.), Pap.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Stadtgericht Butzbach über die Klage der Jüdin Freide wegen eines Pferds“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12988_stadtgericht-butzbach-ueber-die-klage-der-juedin-freide-wegen-eines-pferds> (aufgerufen am 26.11.2025)
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