Bekundung der Schuldzahlung an den Juden Gottschalk
Stückangaben
Regest
Es wird bekundet, daß Herte Rockenberger dem Juden Gottschalk einen Betrag von 14 Gulden schuldig geworden ist. Er soll die Schuld in gleichen Summen je zur Fasten- und Herbstmesse [in Frankfurt] abbezahlen. Bei Säumigkeit soll der Betrag zu Gesuch stehen; zum Bürgen wurde Hertes Schwager Bechtold Rerwin eingesetzt.
Datierung
feria sexta post festum Circumcisionis Domini
Art
Abschrift (gleichz.), Pap.
Enthält
- Zeugen: Zentgraf [Henne Ploger] und Schöffe Herpel [Schuhmacher]
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bekundung der Schuldzahlung an den Juden Gottschalk“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12969_bekundung-der-schuldzahlung-an-den-juden-gottschalk> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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