Bekundung der Schuldzahlung an den Juden Gottschalk

HStAD C 4 Nr. 47/1 Bl. 173  
Laufzeit / Datum
1444 Januar 3
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Es wird bekundet, daß Herte Rockenberger dem Juden Gottschalk einen Betrag von 14 Gulden schuldig geworden ist. Er soll die Schuld in gleichen Summen je zur Fasten- und Herbstmesse [in Frankfurt] abbezahlen. Bei Säumigkeit soll der Betrag zu Gesuch stehen; zum Bürgen wurde Hertes Schwager Bechtold Rerwin eingesetzt.

Datierung

feria sexta post festum Circumcisionis Domini

Art

Abschrift (gleichz.), Pap.

Enthält

  • Zeugen: Zentgraf [Henne Ploger] und Schöffe Herpel [Schuhmacher]

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bekundung der Schuldzahlung an den Juden Gottschalk“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12969_bekundung-der-schuldzahlung-an-den-juden-gottschalk> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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