Stadtgericht Butzbach über Schuldzahlungen an dem Juden Gottschalk

HStAD C 4 Nr. 47/1 Bl. 117v  
Laufzeit / Datum
1442 August 30
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Henne Mantel und seine Ehefrau sowie ihr Sohn bekunden vor dem Stadtgericht Butzbach, daß sie dem Juden Gottschalk daselbst aus einem Kaufgeschäft einen Betrag von 33 Gulden schuldig geworden seien. Sie haben sich verpflichtet, den Betrag je zur Hälfte zur nächsten Fastenmesse und zur nächsten Herbstmesse in Frankfurt bezahlen zu wollen. Für den Fall der Säumigkeit setzen sie Gottschalk zwei vor der Wetzlarer Pforte belegene Gärten zum Pfand. Zeugen: Zentgraf Henne Ploger und Schöffe Heinz Hampe zu Butzbach

Datierung

feria quinta post Decollacionis Johannis

Art

Abschrift (gleichz.), Pap.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Stadtgericht Butzbach über Schuldzahlungen an dem Juden Gottschalk“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12948_stadtgericht-butzbach-ueber-schuldzahlungen-an-dem-juden-gottschalk> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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