Stadtgericht Butzbach über Schuldzahlungen an dem Juden Gottschalk
Stückangaben
Regest
Henne Mantel und seine Ehefrau sowie ihr Sohn bekunden vor dem Stadtgericht Butzbach, daß sie dem Juden Gottschalk daselbst aus einem Kaufgeschäft einen Betrag von 33 Gulden schuldig geworden seien. Sie haben sich verpflichtet, den Betrag je zur Hälfte zur nächsten Fastenmesse und zur nächsten Herbstmesse in Frankfurt bezahlen zu wollen. Für den Fall der Säumigkeit setzen sie Gottschalk zwei vor der Wetzlarer Pforte belegene Gärten zum Pfand. Zeugen: Zentgraf Henne Ploger und Schöffe Heinz Hampe zu Butzbach
Datierung
feria quinta post Decollacionis Johannis
Art
Abschrift (gleichz.), Pap.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Burgen, Schlösser, Herrenhäuser
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Historisches Ortslexikon
- Hessischer Städteatlas
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Stadtgericht Butzbach über Schuldzahlungen an dem Juden Gottschalk“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/12948_stadtgericht-butzbach-ueber-schuldzahlungen-an-dem-juden-gottschalk> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/12948