Hessen-darmstädtische Judenordnung von 1725 und 1767
HHStAW 331 Nr. 176
Laufzeit / Datum
1725, 1767 Bearbeitung
Hartmut HeinemannStückangaben
Regest
Hessen-darmstädtische Judenverordnungen
Enthält
- Reskript des Landgrafen Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt wegen der Pflicht zur Ableistung des Judeneides bei der Schutzaufnahme, mit gesonderten Vorschriften für den Ablauf der Eidesleistung sowie Text des Judeneides (Druck)
- Verordnung des Landgrafen Ludwig über Nachweis eines Mindestvermögens bei Schutzaufnahmen sowie Bekräftigung der Verordnung aus dem Jahre 1732 wegen der Haftbarkeit jüdischer Ehefrauen und der Erstellung von beglaubigten Übersetzungen von allen Eheverträgen, Inventarien und Erbteilungen, 1767 (Druck)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 331 Nr. 176.
Indizes
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessen-darmstädtische Judenordnung von 1725 und 1767“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11687_hessen-darmstaedtische-judenordnung-von-1725-und-1767> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/11687